Kann man als Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus das Sondernutzungsrecht von Parkplätzen kündigen, wenn die Person auch Eigentümer einer Wohnung ist?

Antwort

In einem Mehrfamilienhaus kann das Sondernutzungsrecht an Parkplätzen in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Das Sondernutzungsrecht ist oft im Grundbuch oder in der Teilungserklärung festgelegt. Wenn die betreffende Person auch Eigentümer einer Wohnung ist, könnte es von den spezifischen Regelungen der Gemeinschaft der Eigentümer abhängen, ob und wie das Sondernutzungsrecht gekündigt werden kann. Es ist ratsam, die Teilungserklärung und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung zu prüfen sowie gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Möglichkeiten und Verfahren zu klären.

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