Hat ein Eigentümer die Pflicht, sich um Lärmbelästigung durch seinen Mieter zu kümmern?

Antwort

Ja, ein Eigentümer hat die Pflicht, sich um die Lärmbelästigung durch seinen Mieter zu kümmern. In Deutschland ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter ihre vertraglichen Pflichten einhalten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die Nachbarn gehört. Wenn es zu Lärmbelästigungen kommt, sollte der Vermieter zunächst das Gespräch mit dem Mieter suchen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären. Bei anhaltenden Problemen kann der Vermieter auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

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