Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]
Ja, ein Eigentümer hat die Pflicht, sich um die Lärmbelästigung durch seinen Mieter zu kümmern. In Deutschland ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter ihre vertraglichen Pflichten einhalten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die Nachbarn gehört. Wenn es zu Lärmbelästigungen kommt, sollte der Vermieter zunächst das Gespräch mit dem Mieter suchen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären. Bei anhaltenden Problemen kann der Vermieter auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.