Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.
Ja, ein Eigentümer hat die Pflicht, sich um die Lärmbelästigung durch seinen Mieter zu kümmern. In Deutschland ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter ihre vertraglichen Pflichten einhalten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die Nachbarn gehört. Wenn es zu Lärmbelästigungen kommt, sollte der Vermieter zunächst das Gespräch mit dem Mieter suchen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären. Bei anhaltenden Problemen kann der Vermieter auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Die Villa Borsig in Berlin ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Auswärtigen Amt genutzt und dient heute als Sitz der Akademie Auswärtiger Dienst.
Nein, Mieter sind in Deutschland nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die das persönliche Eigentum im Haushalt... [mehr]