Bei einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Versammlung) muss die Einladung in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin an die Eigentümer versendet werden. Diese Frist kann jedoch in... [mehr]
Ja, ein Eigentümer hat die Pflicht, sich um die Lärmbelästigung durch seinen Mieter zu kümmern. In Deutschland ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter ihre vertraglichen Pflichten einhalten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die Nachbarn gehört. Wenn es zu Lärmbelästigungen kommt, sollte der Vermieter zunächst das Gespräch mit dem Mieter suchen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären. Bei anhaltenden Problemen kann der Vermieter auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Bei einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Versammlung) muss die Einladung in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin an die Eigentümer versendet werden. Diese Frist kann jedoch in... [mehr]