Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Ja, ein Eigentümer hat die Pflicht, sich um die Lärmbelästigung durch seinen Mieter zu kümmern. In Deutschland ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieter ihre vertraglichen Pflichten einhalten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die Nachbarn gehört. Wenn es zu Lärmbelästigungen kommt, sollte der Vermieter zunächst das Gespräch mit dem Mieter suchen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären. Bei anhaltenden Problemen kann der Vermieter auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine generelle Pflicht, eine WLAN-fähige Wasseruhr (auch als „smarte Wasseruhr“ bezeichnet) im eigenen Haus einzubauen. Die Ent... [mehr]
Hier ist ein Beispiel für eine höfliche und klare Erinnerung per E-Mail: --- Betreff: Erinnerung: Kein Übernachten auf dem Parkplatz gestattet Sehr geehrte Eigentümerinnen und E... [mehr]