Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ja, Reste von Pflanzenwuchs auf der Fassade können eine Beeinträchtigung darstellen. Sie können die Bausubstanz schädigen, indem sie Feuchtigkeit speichern und so die Fassade anfälliger für Schimmel und Algen machen. Zudem können Wurzeln und Ranken in Risse und Fugen eindringen und diese erweitern, was zu strukturellen Schäden führen kann. Optisch können Pflanzenreste die Fassade unansehnlich machen und den Wert des Gebäudes mindern. Es ist daher ratsam, Pflanzenreste regelmäßig zu entfernen und die Fassade zu pflegen.
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ja, ein Gebäude in Holzrahmenbauweise kann mit Klinkersteinen versehen werden. In der Praxis wird dabei eine sogenannte vorgehängte oder hinterlüftete Klinkerfassade errichtet. Die Klin... [mehr]
Spechte an der Fassade sind ein häufiges Problem, besonders bei gedämmten Häusern. Sie suchen nach Nahrung, Nistplätzen oder markieren ihr Revier. Hier einige Maßnahmen, die... [mehr]