Wo ist der Ort der Leistung bei der Vermietung nach dem UStG?

Antwort

Der Ort der Leistung bei der Vermietung von Immobilien ist gemäß § 3a Abs. 1 UStG in der Regel der Ort, an dem die Immobilie gelegen ist. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für die Vermietung einer Immobilie dort anfällt, wo sich die Immobilie befindet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die je nach Art der Vermietung und den beteiligten Parteien variieren können.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Darf ein Ferienhaus dauerhaft vermietet werden?

Ob ein Ferienhaus dauerhaft vermietet werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die lokalen Gesetze und Vorschriften, die Art der Immobilie sowie die Bestimmungen des jeweiligen... [mehr]

Darf der LWL Wohnverbund eine 3-Zimmer-Wohnung an eine Sozialhilfeempfängerin als einzige Mieterin vermieten?

Ob der LWL Wohnverbund eine 3-Zimmer-Wohnung an eine Sozialhilfeempfängerin als einzige Mieterin vermieten darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den spezifischen Richtlinien des Woh... [mehr]