Wo ist der Ort der Leistung bei der Vermietung nach dem UStG?

Antwort

Der Ort der Leistung bei der Vermietung von Immobilien ist gemäß § 3a Abs. 1 UStG in der Regel der Ort, an dem die Immobilie gelegen ist. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für die Vermietung einer Immobilie dort anfällt, wo sich die Immobilie befindet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die je nach Art der Vermietung und den beteiligten Parteien variieren können.

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