Den Eigenmietwert einer Zweitwohnung im Kanton Tessin erfährst du in der Regel beim zuständigen kantonalen Steueramt. Im Tessin ist dies die **Divisione delle contribuzioni** (Steuerverwaltu... [mehr]
Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz hätte für Eigenheimbesitzer sowohl Vorteile als auch Nachteile. Zu den Nachteilen zählen insbesondere: 1. **Wegfall des Schuldzinsenabzugs:** Der Eigenmietwert ist eng mit dem Abzug von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten verknüpft. Wird der Eigenmietwert abgeschafft, entfällt in der Regel auch die Möglichkeit, Schuldzinsen (z.B. Hypothekarzinsen) steuerlich abzuziehen. Das kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, insbesondere für stark verschuldete Eigenheimbesitzer. 2. **Weniger steuerliche Anreize für Unterhalt und Renovationen:** Aktuell können Unterhaltskosten und Renovationen steuerlich geltend gemacht werden, solange der Eigenmietwert versteuert wird. Ohne Eigenmietwert könnten diese Abzüge eingeschränkt oder gestrichen werden, was Investitionen in den Werterhalt des Hauses weniger attraktiv macht. 3. **Benachteiligung von Neuwertigen oder stark finanzierten Immobilien:** Wer eine Immobilie neu gekauft und hoch finanziert hat, profitiert heute vom Schuldzinsenabzug. Fällt dieser weg, steigen die effektiven Kosten für neue Eigenheimbesitzer. 4. **Mögliche Wertverschiebungen am Immobilienmarkt:** Die steuerlichen Änderungen könnten die Nachfrage nach Wohneigentum beeinflussen und damit auch die Immobilienpreise. Das kann insbesondere für jene nachteilig sein, die ihr Haus verkaufen möchten. 5. **Komplexität bei der Umstellung:** Die Umstellung auf ein neues System kann Unsicherheiten und administrative Herausforderungen mit sich bringen, etwa bei der Festlegung neuer Abzugsregeln oder Übergangsfristen. Weitere Informationen zum Eigenmietwert und den aktuellen politischen Diskussionen findest du z.B. bei [Hauseigentümerverband Schweiz](https://www.hev-schweiz.ch/) oder [Bundesamt für Wohnungswesen](https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home.html).
Den Eigenmietwert einer Zweitwohnung im Kanton Tessin erfährst du in der Regel beim zuständigen kantonalen Steueramt. Im Tessin ist dies die **Divisione delle contribuzioni** (Steuerverwaltu... [mehr]