Gilt eine mündliche Mieterhöhung?

Antwort

Eine mündliche Mieterhöhung ist in Deutschland grundsätzlich nicht wirksam. Nach § 558a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine Mieterhöhung schriftlich erfolgen. Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich begründen und dem Mieter zustellen. Eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus, um eine rechtlich bindende Mieterhöhung durchzusetzen.

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