Mietminderung bei Wasserschaden?

Antwort

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Mietminderung. Hier sind die Schritte, die du beachten solltest: 1. **Schaden dokumentieren**: Fotografiere den Schaden und notiere dir das Datum, an dem du ihn entdeckt hast. 2. **Vermieter informieren**: Setze deinen Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schaden in Kenntnis. Beschreibe den Schaden detailliert und füge die Fotos bei. 3. **Mietminderung berechnen**: Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schadens und der Beeinträchtigung der Wohnqualität ab. Es gibt keine festen Prozentsätze, aber Gerichtsurteile können als Orientierung dienen. Beispielsweise kann bei einem erheblichen Wasserschaden eine Minderung von 20-50% der Miete angemessen sein. 4. **Mietminderung schriftlich ankündigen**: Informiere deinen Vermieter schriftlich über die geplante Mietminderung und ab wann du diese vornehmen wirst. 5. **Reparatur abwarten**: Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden zu beheben. Während der Reparaturzeit kann die Mietminderung weiterhin gelten. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, beispielsweise bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

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