Wie erwirke ich eine Mietminderung nach Ablauf der Frist einer Mängelanzeige bei meinem Mieter?

Antwort

Um eine Mietminderung nach Ablauf der Frist einer Mängelanzeige zu erwirken, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Mängelanzeige schriftlich einreichen**: Stelle sicher, dass du den Mangel schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) beim Vermieter angezeigt hast. Beschreibe den Mangel genau und setze eine angemessene Frist zur Beseitigung. 2. **Frist abwarten**: Warte die gesetzte Frist ab. Diese sollte je nach Schwere des Mangels angemessen sein (in der Regel 14 Tage). 3. **Mietminderung ankündigen**: Wenn der Vermieter den Mangel innerhalb der Frist nicht beseitigt, kannst du eine Mietminderung ankündigen. Informiere den Vermieter schriftlich darüber, dass du die Miete aufgrund des Mangels mindern wirst. Gib den Prozentsatz der Minderung an, der sich nach der Schwere des Mangels richtet. 4. **Miete mindern**: Ziehe den entsprechenden Betrag von der nächsten Mietzahlung ab. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Es gibt keine festen Prozentsätze, aber Gerichtsurteile und Mietminderungstabellen können als Orientierung dienen. 5. **Dokumentation**: Dokumentiere den Mangel und die Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig. Fotos, Zeugen und schriftliche Korrespondenz können im Streitfall hilfreich sein. 6. **Rechtliche Beratung**: Bei Unsicherheiten oder wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, z.B. bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Weitere Informationen und Unterstützung findest du z.B. beim Deutschen Mieterbund: [Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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