In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
Um aus einem Miethaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu gründen, sind mehrere Schritte erforderlich: 1. **Teilungserklärung erstellen**: Der Eigentümer des Miethauses muss eine Teilungserklärung erstellen, in der das Gebäude in einzelne Wohnungen und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird. Diese Erklärung muss notariell beurkundet werden. 2. **Aufteilungsplan erstellen**: Ein Architekt oder Ingenieur muss einen Aufteilungsplan erstellen, der die genaue Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungen und Gemeinschaftseigentum darstellt. 3. **Eintragung ins Grundbuch**: Die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan müssen beim Grundbuchamt eingereicht werden, um die Eintragung der einzelnen Wohnungen als Sondereigentum im Grundbuch zu veranlassen. 4. **Verkauf der Wohnungen**: Die einzelnen Wohnungen können dann an verschiedene Käufer verkauft werden. Jeder Käufer wird Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums und erhält Sondereigentum an seiner Wohnung. 5. **Gründung der WEG**: Mit dem Verkauf der ersten Wohnung entsteht automatisch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG muss eine Eigentümerversammlung abhalten und einen Verwalter wählen. 6. **Verwaltung und Instandhaltung**: Die WEG ist für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Dies umfasst die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung eines Wirtschaftsplanes und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen. Es ist ratsam, sich bei diesem Prozess von einem Notar und einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]