Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Um aus einem Miethaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu gründen, sind mehrere Schritte erforderlich: 1. **Teilungserklärung erstellen**: Der Eigentümer des Miethauses muss eine Teilungserklärung erstellen, in der das Gebäude in einzelne Wohnungen und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird. Diese Erklärung muss notariell beurkundet werden. 2. **Aufteilungsplan erstellen**: Ein Architekt oder Ingenieur muss einen Aufteilungsplan erstellen, der die genaue Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungen und Gemeinschaftseigentum darstellt. 3. **Eintragung ins Grundbuch**: Die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan müssen beim Grundbuchamt eingereicht werden, um die Eintragung der einzelnen Wohnungen als Sondereigentum im Grundbuch zu veranlassen. 4. **Verkauf der Wohnungen**: Die einzelnen Wohnungen können dann an verschiedene Käufer verkauft werden. Jeder Käufer wird Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums und erhält Sondereigentum an seiner Wohnung. 5. **Gründung der WEG**: Mit dem Verkauf der ersten Wohnung entsteht automatisch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG muss eine Eigentümerversammlung abhalten und einen Verwalter wählen. 6. **Verwaltung und Instandhaltung**: Die WEG ist für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Dies umfasst die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung eines Wirtschaftsplanes und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen. Es ist ratsam, sich bei diesem Prozess von einem Notar und einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]