Welchen maximalen U-Wert darf das Flachdach nach energetischer Sanierung nicht überschreiten, um nach BEG EM gefördert zu werden?

Antwort

Nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) darf der U-Wert eines Flachdachs nach einer energetischen Sanierung maximal 0,20 W/(m²·K) betragen, um förderfähig zu sein. Es ist jedoch ratsam, die aktuellen Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen auf der offiziellen Webseite der BEG oder bei der zuständigen Förderstelle zu überprüfen, da sich diese Anforderungen ändern können. Weitere Informationen findest du hier: [Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)](https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz_node.html)

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