Muss der Makler die Reservierungsgebühr zurückzahlen, wenn der Kaufinteressent den Verkauf über 4 Monate blockiert?

Antwort

Ob der Makler die Gebühr zurückzahlen muss, hängt von den spezifischen Vereinbarungen im Reservierungsvertrag ab. In der Regel ist eine Reservierungsgebühr dazu gedacht, den Kaufinteressenten ein gewisses Exklusivrecht zu gewähren. Wenn der Verkauf aufgrund der Reservierung blockiert wurde und der Kaufinteressent nicht innerhalb der vereinbarten Frist kauft, könnte der Makler die Gebühr einbehalten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des Vertrages zu prüfen, da diese Regelungen variieren können. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten wäre es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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