Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzug?

Antwort

Bei einer Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzug sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. In Deutschland ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine angemessene Frist zur Zahlung der ausstehenden Miete zu setzen, bevor er kündigen kann. 1. **Zahlungsverzug**: Ein Mieter gerät in Zahlungsverzug, wenn er die Miete nicht bis zum vereinbarten Zahlungstermin bezahlt. In der Regel gilt eine Frist von zwei Monaten, wenn die Miete nicht gezahlt wird. 2. **Abmahnung**: Der Vermieter sollte den Mieter schriftlich abmahnen und ihm die Möglichkeit geben, die ausstehenden Zahlungen zu leisten. Diese Abmahnung sollte klar und deutlich formuliert sein. 3. **Kündigung**: Wenn der Mieter nach der Abmahnung weiterhin nicht zahlt, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung angeben. 4. **Klage**: Sollte der Mieter auch nach der Kündigung nicht ausziehen, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt oder eine Mietervereinigung zu wenden, um die individuellen Umstände zu klären und rechtliche Schritte korrekt einzuleiten.

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