Muss bei Auszug einer Wohnung die Küche neu tapeziert oder bemalt werden, wenn nur die Abdrücke der alten Möbel zu sehen sind? (möblierte Wohnung)

Antwort

Ob die Küche bei Auszug neu tapeziert oder bemalt werden muss, hängt in der vom Mietvertrag und den darin festgelegten Schönheitsreparaturklauseln ab. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben muss. Das bedeutet oft, dass sichtbare Abdrücke oder Verfärbungen, die durch Möbel entstanden sind, beseitigt werden müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Schönheitsreparaturklauseln rechtlich wirksam sind. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bestimmte Klauseln unwirksam sein können, insbesondere wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Es empfiehlt sich, den Mietvertrag genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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