Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, Immobilien bar zu bezahlen. Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen und praktische Hürden: 1. **Geldwäschegesetz (GwG):** Sei... [mehr]
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das Konzept des „Kondominiums“ im Sinne von Eigentumswohnungen, wie es etwa in den USA, Kanada oder Italien bekannt ist, nicht unter diesem Namen. Allerdings existiert ein sehr ähnliches rechtliches Konstrukt: das Wohnungseigentum. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt in Deutschland die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungen, die jeweils im Sondereigentum stehen, während das Grundstück und die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes (z. B. Treppenhaus, Dach) im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer stehen. Diese Form des Eigentums entspricht weitgehend dem, was international als „Condominium“ oder „Kondominium“ bezeichnet wird. Der Begriff „Kondominium“ wird in Deutschland jedoch nicht verwendet; stattdessen spricht man von „Eigentumswohnung“ oder „Wohnungseigentum“. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/wohnungseigentum/wohnungseigentum_node.html). Zusammengefasst: Das Konzept existiert, aber unter einer anderen Bezeichnung und mit spezifisch deutschen rechtlichen Regelungen.
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, Immobilien bar zu bezahlen. Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen und praktische Hürden: 1. **Geldwäschegesetz (GwG):** Sei... [mehr]
Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) aus dem Jahr 2023 befinden sich etwa 53% aller Wohnungen in Deutschland in Ein- und Zweifamilienhäusern. Konkret bedeutet das: - Insgesam... [mehr]
Ab 2025 müssen Immobilieneigentümer in Deutschland mit verschiedenen Investitionen und Kosten rechnen, die sich vor allem aus gesetzlichen Vorgaben und politischen Maßnahmen ergeben. D... [mehr]