Die Verjährungsfrist für Hausgeldforderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft beträgt grundsätzlich **drei Jahre**. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem... [mehr]
Ja, bei Mietobjekten gibt es eine Abrechnung, die als Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung bezeichnet wird. Diese Abrechnung listet die Kosten auf, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann, wie z.B. Heizkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr und andere gemeinschaftliche Ausgaben. Das Hausgeld hingegen bezieht sich auf Eigentumswohnungen und umfasst die monatlichen Zahlungen, die Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung leisten, um die laufenden Kosten des Gebäudes zu decken.
Die Verjährungsfrist für Hausgeldforderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft beträgt grundsätzlich **drei Jahre**. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem... [mehr]
Wenn für Betriebskosten eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart wurde, bedeutet das, dass der Mieter einen festen, regelmäßig zu zahlenden Betrag entrichtet, der alle Betriebskosten a... [mehr]