Kann ich bei der Grundsteuer Widerspruch einlegen, weil es sich um 3 getrennte Grundstücke handelt?

Antwort

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann grundsätzlich dann sinnvoll sein, wenn im Bescheid Fehler enthalten sind – zum Beispiel, wenn mehrere Grundstücke fälschlicherweise als ein einziges Grundstück behandelt wurden oder umgekehrt. Wenn du also drei getrennte Grundstücke besitzt, diese aber im Grundsteuerbescheid als ein einziges Grundstück zusammengefasst wurden (oder die Flächen/Angaben nicht korrekt sind), kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Wichtige Punkte für den Widerspruch: 1. **Begründung:** Im Widerspruch solltest du klar darlegen, dass es sich tatsächlich um drei eigenständige Grundstücke handelt. Füge dazu am besten Nachweise wie Grundbuchauszüge oder Katasterpläne bei. 2. **Frist:** Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen. 3. **Form:** Der Widerspruch kann formlos erfolgen, sollte aber die Bescheiddaten (Aktenzeichen, Datum) und deine Kontaktdaten enthalten. 4. **Folgen:** Die Behörde prüft dann den Sachverhalt und stellt ggf. einen korrigierten Bescheid aus. Weitere Informationen zur Grundsteuer und zum Widerspruchsverfahren findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/grundsteuer.html). Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder eine andere fachkundige Stelle zu Rate zu ziehen.

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