Ich habe eine Immobilie geerbt. Im Grundbuch stehen Sicherungshypotheken. Ich weiß aber nicht, ob diese noch valutiert sind. Soll ich die Gläubiger anschreiben?

Antwort

Ja, es istam, die Gläub anzreiben, um herausinden, ob dieungshypotheken valutiert sind. Eineungshypothek im Grundbuch bestehen auch wenn die zug liegende Forderung beglichen wurde. Nur eine schriftliche Best der Gläubiger du sicherstellen, die Hypotheken noch oder ob sie gelöscht können.

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