Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
In einer Eigentümergemeinschaft sollten neben dem Verwalter auch folgende Funktionen besetzt werden: 1. **Beirat**: Der Beirat unterstützt den Verwalter und kann als Bindeglied zwischen den Eigentümern und dem Verwalter fungieren. Er kann auch bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen helfen. 2. **Kassenprüfer**: Diese Person oder Gruppe ist verantwortlich für die Überprüfung der finanziellen Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Sie sorgt dafür, dass die Buchführung korrekt ist und die Ausgaben nachvollziehbar sind. 3. **Sonderbeauftragte**: In bestimmten Fällen können spezielle Aufgaben an einzelne Eigentümer delegiert werden, wie z.B. die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Pflege von Gemeinschaftsanlagen. 4. **Vertreter für bestimmte Themen**: Je nach Größe und Komplexität der Gemeinschaft können auch Vertreter für spezifische Themen wie Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Sicherheitsfragen sinnvoll sein. Diese Funktionen tragen dazu bei, die Verwaltung und Organisation der Eigentümergemeinschaft effizienter zu gestalten.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ja, als Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW) hast du grundsätzlich das Recht, die Namen und ladungsfähigen Anschriften der anderen Wohnungseigentümer zu erfahren. Dieses Recht e... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]