Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Geräte, Reinigungsmittel), die im Rahmen der Bewirtschaftung eines Mietobjekts anfallen, können grundsätzlich **nicht** direkt auf den Mi...
Ja, bei der Wohnungsabnahme gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden sollten. In der Regel sollte die Abnahme der Wohnung zeitnah nach dem Auszug des Mieters erfolgen, um eventuelle Mängel oder Schäden festzustellen. Oft wird empfohlen, die Abnahme innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Auszug durchzuführen. Zudem ist es wichtig, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung von Mängeln setzt, bevor die Kaution einbehalten wird. Diese Frist kann variieren, sollte aber in der Regel mindestens zwei Wochen betragen. Es ist ratsam, die genauen Fristen im Mietvertrag oder in der entsprechenden Vereinbarung zu überprüfen, da diese variieren können.
Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Geräte, Reinigungsmittel), die im Rahmen der Bewirtschaftung eines Mietobjekts anfallen, können grundsätzlich **nicht** direkt auf den Mi...
Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d...
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte...
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e...
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp...