Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht für neu erworbene Häuser unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierungspflicht. Diese Pflicht betrifft vor allem ältere Wohngebäu... [mehr]
Estrichschäden können auf verschiedene Weise saniert werden, abhängig von der Art und dem Ausmaß des Schadens. Hier sind einige Schritte, die du in Betracht ziehen kannst: 1. **Ursache ermitteln**: Zunächst solltest du die Ursache des Schadens feststellen, z.B. Feuchtigkeit, Risse oder Setzungen. 2. **Risse reparieren**: Kleine Risse können mit einem speziellen Estrichreparaturmörtel gefüllt werden. Bei größeren Rissen kann es notwendig sein, den betroffenen Bereich auszuschneiden und neu zu verfüllen. 3. **Feuchtigkeit beseitigen**: Wenn Feuchtigkeit das Problem ist, sollte die Quelle der Feuchtigkeit behoben werden. Dies kann durch Abdichtungen oder das Verbessern der Belüftung geschehen. 4. **Estrich erneuern**: Bei stark beschädigtem Estrich kann es notwendig sein, den gesamten Estrich zu entfernen und neu zu verlegen. Achte darauf, die richtige Estrichart für den jeweiligen Bereich zu wählen. 5. **Professionelle Hilfe**: In vielen Fällen ist es ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, insbesondere wenn die Schäden umfangreich sind oder die Ursache unklar ist. Es ist wichtig, die Sanierung zeitnah durchzuführen, um weitere Schäden zu vermeiden.
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Eine kostengünstige Sanierung eines Altbaus aus den 1950er Jahren erfordert eine gute Planung und Priorisierung. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps: 1. **Bestandsaufnahme und Beratung*... [mehr]
Die Dauer der Behebung eines umfangreichen Wasserschadens hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Ausmaß des Schadens, der betroffenen Fläche, der Bauweise des Gebäudes und der Ar... [mehr]
Der Kauf eines alten Siedlungshauses aus den 1950er Jahren ohne Heizung, Wasser- und Abwasseranschluss ist mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden. Ob es Sinn macht, hängt von mehreren Fakto... [mehr]
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]