Der Eigentümer Flur 80 hat das Recht, über das Flurstück 70 an der Nordgrenze zu gehen und zu fahren.

Antwort

Die alte Eintragung beschreibt ein Wegerecht, das dem Eigentümer des Flurstücks 80 das Recht einräumt, über das Flurstück 70 zu gehen und zu fahren, insbesondere an der Nordgrenze des Flurstücks 70. Solche Rechte sind oft in Grundbuchauszügen vermerkt und können für die Nutzung von Grundstücken von Bedeutung sein. Es wäre ratsam, die genauen Bedingungen und eventuelle Einschränkungen dieses Wegerechts im Grundbuch oder in einem entsprechenden Vertrag zu prüfen.

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