Was passiert, wenn eine größere Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter mehr hat?

Antwort

Wenn eine größere Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter mehr hat, kann dies verschiedene Konsequenzen haben: 1. **Verwaltungslücke**: Ohne Verwalter fehlen zentrale Verwaltungsaufgaben wie die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen. 2. **Rechtsunsicherheit**: Es kann zu rechtlichen Unsicherheiten kommen, da der Verwalter oft als Vertreter der Gemeinschaft agiert und Verträge abschließt oder rechtliche Schritte einleitet. 3. **Handlungsunfähigkeit**: Die Gemeinschaft könnte handlungsunfähig werden, da viele Entscheidungen und Maßnahmen, die normalerweise der Verwalter trifft, nicht mehr durchgeführt werden können. 4. **Notverwaltung**: In Deutschland kann das Amtsgericht auf Antrag eines Eigentümers einen Notverwalter bestellen, um die Verwaltung sicherzustellen (§ 26 Abs. 3 WEG). 5. **Selbstverwaltung**: Die Eigentümergemeinschaft kann versuchen, die Verwaltung selbst zu übernehmen, was jedoch bei größeren Gemeinschaften oft schwierig und unpraktikabel ist. Es ist ratsam, schnellstmöglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen, um einen neuen Verwalter zu wählen oder alternative Lösungen zu besprechen.

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