In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Ja, der Ehepartner einer Miteigentümerin darf an der Eigentümerversammlung teilnehmen, wenn er von der Miteigentümerin dazu bevollmächtigt wurde. In der Regel muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, die den Ehepartner zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Es ist ratsam, die genauen Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft zu überprüfen, da diese Dokumente spezifische Bestimmungen enthalten können.
In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine... [mehr]
Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Dies bedeutet, dass die anwesenden Eigentü... [mehr]