In Deutschland beträgt die gesetzlich zulässige maximale Mietkaution das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete (§ 551 BGB). Bei einer monatlichen Miete von 1.500 Euro (angenommen, di... [mehr]
Bei der Betriebskostenabrechnung ist es nicht erforderlich, dem Mieter den Kontoauszug der Kaution mitzuschicken. Es genügt, die Höhe der Kapitalertragssteuer zu nennen, die auf die Kaution entfällt. Wichtig ist, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Der Mieter sollte die Möglichkeit haben, die Berechnungen nachzuvollziehen, aber eine detaillierte Aufstellung der Kontoauszüge ist nicht zwingend notwendig.
In Deutschland beträgt die gesetzlich zulässige maximale Mietkaution das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete (§ 551 BGB). Bei einer monatlichen Miete von 1.500 Euro (angenommen, di... [mehr]
Ein Mieter darf die Kaution grundsätzlich **nicht** mit ausstehenden Mietzahlungen verrechnen oder als Ersatz für die letzten Mieten „abwohnen“. Die Kaution dient dem Vermieter a... [mehr]