Wenn für Betriebskosten eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart wurde, bedeutet das, dass der Mieter einen festen, regelmäßig zu zahlenden Betrag entrichtet, der alle Betriebskosten a... [mehr]
Bei der Betriebskostenabrechnung ist es nicht erforderlich, dem Mieter den Kontoauszug der Kaution mitzuschicken. Es genügt, die Höhe der Kapitalertragssteuer zu nennen, die auf die Kaution entfällt. Wichtig ist, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Der Mieter sollte die Möglichkeit haben, die Berechnungen nachzuvollziehen, aber eine detaillierte Aufstellung der Kontoauszüge ist nicht zwingend notwendig.
Wenn für Betriebskosten eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart wurde, bedeutet das, dass der Mieter einen festen, regelmäßig zu zahlenden Betrag entrichtet, der alle Betriebskosten a... [mehr]
Ja, in der Regel muss sich jemand mit lebenslangem Wohnrecht (auch Wohnungsrecht genannt) an den Betriebskosten beteiligen. Die genaue Verpflichtung hängt jedoch vom Inhalt des Wohnrechtsvertrags... [mehr]
Beim Neubau eines Einfamilienhauses in Deutschland können Privatpersonen die Baukosten grundsätzlich **nicht** als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastung... [mehr]