Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Du kannst der Hausverwaltung eine kurze und präzise E-Mail oder Nachricht senden. Hier ist ein Vorschlag für den Text: --- Betreff: Information zu Elektriker Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie darüber informieren, dass ich einen Elektriker beauftragt habe. Momentan warte ich noch auf das Angebot bzw. den Kostenvorschlag. Ich halte Sie auf dem Laufenden, sobald ich weitere Informationen erhalte. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Kontaktdaten] --- Achte darauf, die Nachricht freundlich und professionell zu formulieren.
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Un... [mehr]