Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum... [mehr]
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann beispielsweise wie folgt aussehen: Angenommen, du mietest eine Wohnung in einer Stadt, in der die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen bei 10 Euro pro Quadratmeter liegt. Deine aktuelle Miete beträgt 8 Euro pro Quadratmeter. Wenn der Vermieter die Miete anpassen möchte, könnte er dir eine Mieterhöhung auf 10 Euro pro Quadratmeter vorschlagen. In diesem Fall würde die Mieterhöhung wie folgt berechnet: 1. Aktuelle Miete: 8 Euro/m² 2. Neue Miete: 10 Euro/m² 3. Erhöhung: 10 Euro - 8 Euro = 2 Euro/m² Wenn deine Wohnung beispielsweise 70 Quadratmeter groß ist, würde die Mieterhöhung insgesamt 140 Euro betragen (2 Euro/m² * 70 m²). Der Vermieter muss dir die Mieterhöhung schriftlich mitteilen und die ortsübliche Vergleichsmiete nachweisen, zum Beispiel durch ein Mietspiegel oder Vergleichswohnungen. Zudem muss er die gesetzlichen Fristen und Vorgaben zur Mieterhöhung beachten.
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Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]
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