Wird für eine Einhausung an einem denkmalgeschützten Gebäude in Hamburg eine Baugenehmigung benötigt?

Antwort

Ja, für die Errichtung einer baulichen Einhausung an einem denkmalgeschützten Gebäude in Hamburg wird in der Regel eine Baugenehmigung benötigt. Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen besonderen Auflagen, um den historischen Wert zu erhalten. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

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