Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und d... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen in Baden-Württemberg ist das Baugesetzbuch (Bau) sowie die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW). Das BauGB regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Bauwesen in Deutschland, während die LBO BW spezifische Vorschriften für das Bauen im Land Baden-Württemberg enthält. Diese Gesetze legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche Anforderungen an Bauvorhaben gestellt werden.
Die Aufbewahrungsfrist für Bauakten, wie z. B. Baugenehmigungen, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und d... [mehr]
Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zu einer Baugenehmigung beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus d... [mehr]
In Kärnten ist die Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser im Kärntner Bauordnungsgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Gartenhaus ist **bis zu einer Brutto-Rauminhalt (Ku... [mehr]