Die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen in Baden-Württemberg ist das Baugesetzbuch (Bau) sowie die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW). Das BauGB regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Bauwesen in Deutschland, während die LBO BW spezifische Vorschriften für das Bauen im Land Baden-Württemberg enthält. Diese Gesetze legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche Anforderungen an Bauvorhaben gestellt werden.