Darf in Hamburg ein Altbau neu verputzt werden, ohne ihn zu dämmen?

Antwort

In Hamburg gilt wie in ganz Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Grundsätzlich gilt: Wenn an der Fassade eines Altbaus „wesentliche Änderungen“ vorgenommen werden, wie z.B. das Anbringen eines neuen Außenputzes, kann eine Pflicht zur nachträglichen Dämmung bestehen. Laut § 48 GEG (Stand 2024) ist eine Dämmung der Außenwand erforderlich, wenn mehr als 10 % der Fläche eines Bauteils erneuert oder bearbeitet werden. Das bedeutet: Wird der Putz auf einer Fläche von mehr als 10 % der gesamten Fassade erneuert, muss in der Regel auch eine Dämmung angebracht werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Ausnahmen: - Wenn der Putz nur ausgebessert oder auf kleiner Fläche erneuert wird (unter 10 %), besteht keine Pflicht zur Dämmung. - Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn die Dämmung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Ausnahme beantragt werden. Fazit: Ein Altbau in Hamburg darf nur dann neu verputzt werden, ohne ihn zu dämmen, wenn weniger als 10 % der Fassade betroffen sind oder eine Ausnahme vorliegt. Bei größeren Flächen ist eine Dämmung in der Regel verpflichtend. Weitere Informationen findest du beim [Hamburger Energieportal](https://www.hamburg.de/energie/) oder im [Gebäudeenergiegesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/).

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