Ist bei der Abrechnung von Fassadenarbeiten der Balkon zu beachten?

Antwort

Ja, bei der Abrechnung von Fassadenarbeiten ist der Balkon zu beachten. Der Balkon kann Teil der Fassade sein und somit Einfluss auf die Gesamtkosten und die Abrechnung haben. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen, die in der jeweiligen Baubeschreibung oder im Vertrag festgelegt sind, zu berücksichtigen. Zudem können besondere Anforderungen an die Materialien und die Ausführung für Balkone gelten, die ebenfalls in die Abrechnung einfließen sollten.

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