Grundsätzlich darfst du als Wohnungseigentümer*in eine andere Person mit einer Vollmacht zur Wohnungseigentümerversammlung schicken. Das regelt § 25 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz... [mehr]
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgt in der Regel durch den bestellten Verwalter oder durch die Eigentümergemeinschaft selbst. Oft wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um sicherzustellen, dass alle baulichen und technischen Aspekte ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die genauen Modalitäten können in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag festgelegt sein.
Grundsätzlich darfst du als Wohnungseigentümer*in eine andere Person mit einer Vollmacht zur Wohnungseigentümerversammlung schicken. Das regelt § 25 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz... [mehr]
Wenn die Abnahme einer Heizungsanlage Vorbehalt erfolgt, bedeutet das, dass der Auftraggeber die Anlage zwar grundsätzlich als vertragsgemäß akzeptiert, sich aber bestimmte Rechte vorb... [mehr]
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]