Grundsätzlich darfst du als Wohnungseigentümerin eine andere Person mit einer Vollmacht zur Wohnungseigentümerversammlung schicken. Das regelt § 25 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (...
Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum ab?
Antwort vomDie Abnahme des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgt in der Regel durch den bestellten Verwalter oder durch die Eigentümergemeinschaft selbst. Oft wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um sicherzustellen, dass alle baulichen und technischen Aspekte ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die genauen Modalitäten können in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag festgelegt sein.