Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum ab?

Antwort

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgt in der Regel durch den bestellten Verwalter oder durch die Eigentümergemeinschaft selbst. Oft wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um sicherzustellen, dass alle baulichen und technischen Aspekte ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die genauen Modalitäten können in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag festgelegt sein.

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