Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgt in der Regel durch den bestellten Verwalter oder durch die Eigentümergemeinschaft selbst. Oft wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um sicherzustellen, dass alle baulichen und technischen Aspekte ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die genauen Modalitäten können in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag festgelegt sein.
Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]