In der Regel wird der Lieferant vom Käufer bestimmt, insbesondere wenn der Käufer spezifische Anforderungen oder Präferenzen hat. Der Käufer kann jedoch auch den Verkäufer aus... [mehr]
Bei einem zweiseitigen Handelskauf, also einem Kauf zwischen zwei Kaufleuten, gilt nach deutschem Handelsrecht (§ 377 HGB) eine unverzügliche Rügepflicht. Das bedeutet, dass der Käufer die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel untersuchen und diese, falls vorhanden, dem Verkäufer unverzüglich anzeigen muss. "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, was in der Regel innerhalb weniger Tage, oft innerhalb von 2 bis 3 Werktagen, interpretiert wird.
In der Regel wird der Lieferant vom Käufer bestimmt, insbesondere wenn der Käufer spezifische Anforderungen oder Präferenzen hat. Der Käufer kann jedoch auch den Verkäufer aus... [mehr]
Beim Handelskauf gibt es unterschiedliche Reklamationsfristen, die sich je nach Art des Kaufes unterscheiden: 1. **Einseitiger Handelskauf**: Hierbei handelt es sich um einen Kauf, bei dem nur eine P... [mehr]
Für Käufer ist der Incoterm "DDP" (Delivered Duty) oft am vorteilhaftesten. Bei DDP übernimmt der Verkäufer die meisten Risiken und Kosten, einschließlich Transport... [mehr]