Wie lange hat der Käufer bei einem zweiseitigen Handelskauf Zeit, einen offenen Mangel zu reklamieren?

Antwort

Bei einem zweiseitigen Handelskauf, also einem Kauf zwischen zwei Kaufleuten, gilt nach deutschem Handelsrecht (§ 377 HGB) eine unverzügliche Rügepflicht. Das bedeutet, dass der Käufer die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel untersuchen und diese, falls vorhanden, dem Verkäufer unverzüglich anzeigen muss. "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, was in der Regel innerhalb weniger Tage, oft innerhalb von 2 bis 3 Werktagen, interpretiert wird.

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