Bei einem zweiseitigen Handelskauf, also einem Kauf zwischen zwei Kaufleuten, gilt nach deutschem Handelsrecht (§ 377 HGB) eine unverzügliche Rügepflicht. Das bedeutet, dass der Kä... [mehr]
Beim Handelskauf gibt es unterschiedliche Reklamationsfristen, die sich je nach Art des Kaufes unterscheiden: 1. **Einseitiger Handelskauf**: Hierbei handelt es sich um einen Kauf, bei dem nur eine Partei (der Käufer) eine Leistung erbringt, während die andere Partei (der Verkäufer) lediglich die Ware liefert. In diesem Fall gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Der Käufer muss Mängel der Ware unverzüglich, in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung, reklamieren. Bei offensichtlichen Mängeln sollte die Reklamation sofort nach Entdeckung erfolgen, um Ansprüche nicht zu verlieren. 2. **Zweiseitiger Handelskauf**: Bei einem zweiseitigen Handelskauf sind beide Parteien (Käufer und Verkäufer) Unternehmer. Hier gelten die speziellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung zu reklamieren. Unterlässt er dies, verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen und Pflichten genau zu beachten, um rechtliche Ansprüche nicht zu gefährden.
Bei einem zweiseitigen Handelskauf, also einem Kauf zwischen zwei Kaufleuten, gilt nach deutschem Handelsrecht (§ 377 HGB) eine unverzügliche Rügepflicht. Das bedeutet, dass der Kä... [mehr]