Die korrekte und heute übliche Form ist: **Berlin, den 22.02.2024** Die Variante „Berlin, der 22.02.2024“ ist veraltet und wird im modernen Schriftverkehr nicht mehr verwendet. D... [mehr]
Im Deutschen werden die Anredepronomen „du“, „dich“, „dir“, „dein“ und so weiter in Briefen und E-Mails seit der Rechtschreibreform von 1996 grundsätzlich kleingeschrieben. Die Großschreibung („Du“, „Dich“ usw.) ist zwar weiterhin als Zeichen besonderer Höflichkeit erlaubt, aber nicht mehr verpflichtend. Korrekt ist also: - Ich danke dir für deine Hilfe. - Ich hoffe, du hast einen schönen Tag. Die Großschreibung ist optional: - Ich danke Dir für Deine Hilfe. Beides ist also möglich, die Kleinschreibung ist aber die empfohlene und heute übliche Variante.
Die korrekte und heute übliche Form ist: **Berlin, den 22.02.2024** Die Variante „Berlin, der 22.02.2024“ ist veraltet und wird im modernen Schriftverkehr nicht mehr verwendet. D... [mehr]
Ja, der Begriff „feste freie Mitarbeiter“ wird gemäß der deutschen Rechtschreibung als Substantiv großgeschrieben: **Feste Freie Mitarbeiter**. In Fließtexten ist je... [mehr]
Das Wort „Gemeinwesen“ wird großgeschrieben, da es sich um ein Substantiv handelt. In der deutschen Rechtschreibung werden Substantive immer großgeschrieben. Beispiel: &bdq... [mehr]
"Du" wird in der deutschen Sprache großgeschrieben, wenn es als Anrede in formellen oder höflichen Kontexten verwendet wird, insbesondere in Briefen oder offiziellen Mitteilungen.... [mehr]