Warum werden Infektionen mit Meningokokken gemeldet?

Antwort

Infektionen mit Meningokokken werden gemeldet, weil sie schwere und potenziell lebensbedrohliche Erkrankungen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) und Sepsis (Blutvergiftung) verursachen können. Die Meldepflicht dient mehreren wichtigen Zwecken: 1. **Früherkennung und Kontrolle von Ausbrüchen**: Durch die Meldung können Gesundheitsbehörden schnell auf Ausbrüche reagieren und Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. 2. **Überwachung und Statistik**: Die Erfassung von Fällen ermöglicht es, die Häufigkeit und Verteilung der Krankheit zu überwachen und Trends zu erkennen. 3. **Schutz der Öffentlichkeit**: Durch die Meldung können Kontaktpersonen identifiziert und gegebenenfalls prophylaktisch behandelt werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. 4. **Forschung und Prävention**: Die gesammelten Daten helfen bei der Erforschung der Krankheit und der Entwicklung von Präventionsstrategien, wie z.B. Impfprogrammen. In Deutschland ist die Meldepflicht für Meningokokken-Infektionen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

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