Das DRG-System (Diagnosis Related Groups) wurde in Deutschland 2003 eingeführt und brachte wesentliche Veränderungen im Vergleich zu den vorherigen Abrechnungssystemen. Hier sind die Hauptunterschiede: 1. **Fallpauschalen**: Im DRG-System werden Krankenhausleistungen nicht mehr nach Einzelleist abgerechnet, sondern pauschal pro Fall. Das bedeutet, dass für jede Diagnose eine feste Vergütung festgelegt wird, unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen. 2. **Kostentransparenz**: Das DRG-System zielt darauf ab, die Kosten für Krankenhausaufenthalte transparenter zu machen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Diagnosegruppen, was eine bessere Vergleichbarkeit der Kosten zwischen verschiedenen Krankenhäusern ermöglicht. 3. **Anreiz zur Effizienz**: Durch die pauschale Vergütung werden Krankenhäuser incentiviert, effizienter zu arbeiten und die Aufenthaltsdauer zu verkürzen, da sie für jeden Fall einen festen Betrag erhalten. 4. **Kategorisierung der Patienten**: Patienten werden in verschiedene DRGs eingeteilt, die auf ihrer Diagnose, den durchgeführten Behandlungen und dem Schweregrad ihrer Erkrankung basieren. Dies führt zu einer differenzierteren Betrachtung der Patienten und ihrer Bedürfnisse. 5. **Qualitätsmanagement**: Das DRG-System fördert auch die Implementierung von Qualitätsmanagementmaßnahmen, da die Vergütung an die Qualität der erbrachten Leistungen gekoppelt werden kann. 6. **Veränderung der Krankenhausfinanzierung**: Vor der Einführung des DRG-Systems war die Finanzierung der Krankenhäuser stärker auf die Anzahl der erbrachten Leistungen ausgerichtet. Das DRG-System hat diese Logik umgekehrt und fördert eine pauschalierte Finanzierung. Insgesamt hat das DRG-System die Krankenhausfinanzierung in Deutschland grundlegend verändert und zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen.