Ist die Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie im Verhältnis von 1:10 anzeigepflichtig bei der Krankenkasse?

Antwort vom

Ja, die Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie im Verhältnis von 1:10 ist in der Regel anzeigeplichtig bei der Krankenkasse. Es ist wichtig, die Krankenkasse über solche Änderungen zu informieren, da die Abrechnung und die Genehmigung der Therapieform davon abhängen. Es empfiehlt sich, direkt bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, um die genauen Anforderungen und Verfahren zu klären.

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