Muss man die AU an die Krankenkasse schicken?

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**Ja – wenn du Arbeitslosengeld beziehst oder deine Krankenkasse Krankengeld zahlen soll, musst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch dort melden; nur den Arbeitgeber zu informieren reicht dann nicht.** ## Entscheidend ist, wer wegen der Krankheit betroffen ist Bist du angestellt, geht die AU heute meist elektronisch an den Arbeitgeber. An die Krankenkasse wird sie in der Regel ebenfalls digital von der Arztpraxis übermittelt. Selbst schicken musst du sie dann oft nicht. Anders ist es, wenn du Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommst oder Krankengeld eine Rolle spielt. Dann ist die Krankenkasse direkt betroffen, weil sie deinen Anspruch prüfen muss. Praktisch heißt das: Du solltest dich nicht darauf verlassen, dass „schon alles automatisch ankommt“, sondern die Krankmeldung dort rechtzeitig melden. Die elektronische AU ersetzt nicht jede Mitwirkungspflicht. Maßgeblich sind die Hinweise zur [elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.html) und die Regeln deiner [Krankenkasse zum Krankengeld](https://www.aok.de/pk/leistungen/krankengeld/). ## Die kurze Praxisregel - **Nur Arbeitnehmer:** meist kein Versand an die Krankenkasse nötig - **Arbeitslos / ALG-Bezug:** AU auch der Agentur für Arbeit melden; die Krankenkasse kann ebenfalls relevant sein - **Krankengeld:** Krankenkasse muss die AU rechtzeitig vorliegen haben Der häufigste Fehler ist, die AU nur beim Arbeitgeber oder nur bei der Agentur für Arbeit zu melden. Wenn Geldleistungen an der Krankheit hängen, zählt nicht nur die Krankschreibung selbst, sondern dass die zuständige Stelle sie fristgerecht hat.

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