Ab welcher Rentenhöhe bekommt man bei der Krankenkasse eine Befreiung, und spielt die Pflegestufe eine Rolle?

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**Eine generelle Befreiung von Krankenkassenbeiträgen nur wegen einer bestimmten Rentenhöhe gibt es nicht. Entscheidend ist fast immer die Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen: 2 % deines jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %.** ## Worum es meistens wirklich geht Viele meinen mit „Befreiung bei der Krankenkasse“ nicht die Befreiung von den **Krankenkassenbeiträgen**, sondern von **Zuzahlungen** für Medikamente, Krankenhaus, Hilfsmittel oder Therapien. Diese Zuzahlungsbefreiung bekommst du, wenn deine im Kalenderjahr gezahlten Zuzahlungen die gesetzliche Belastungsgrenze erreichen. Die gesetzliche Grundlage dafür steht in [§ 62 SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html). Das heißt praktisch: Nicht ein fester Rentenbetrag entscheidet, sondern dein **gesamtes jährliches Bruttoeinkommen zum Lebensunterhalt**. ## Ab welcher Rente ungefähr Einen festen Euro-Betrag gibt es nicht. Als grobe Orientierung: - Bei **12.000 Euro Jahresbruttorente** liegt die Belastungsgrenze meist bei **240 Euro im Jahr** - Bei anerkannter chronischer Erkrankung meist bei **120 Euro im Jahr** - Bei **18.000 Euro Jahresbruttorente** sind es meist **360 Euro**, bei chronisch Kranken **180 Euro** Entscheidend ist also: Je niedriger die Rente, desto schneller erreichst du die Befreiung. ## Spielt die Pflegestufe eine Rolle **Eine „Pflegestufe“ gibt es heute so nicht mehr; seit 2017 gelten Pflegegrade. Für die Zuzahlungsbefreiung zählt der Pflegegrad allein nicht automatisch.** Wichtig ist der Unterschied: - **Pflegegrad** führt **nicht automatisch** zur Befreiung - relevant ist eher, ob du als **chronisch krank** im Sinn der Krankenkasse anerkannt bist - dann gilt oft die niedrigere Belastungsgrenze von **1 % statt 2 %** Das ist der Punkt, den viele verwechseln: Pflegebedürftigkeit und Zuzahlungsbefreiung sind rechtlich nicht dasselbe. ## Was du konkret bei der Krankenkasse einreichen musst Üblich sind: - Antrag auf Zuzahlungsbefreiung - Nachweise über deine Einkünfte, also z. B. Rentenbescheid - Belege über bereits gezahlte Zuzahlungen - falls relevant: Nachweis über eine anerkannte chronische Erkrankung Die Details erklärt auch das [Bundesgesundheitsministerium zur Zuzahlungsbefreiung](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.html). ## Wichtigster Punkt **Nicht die Höhe deiner Rente allein und auch nicht der Pflegegrad entscheiden, sondern ob deine Zuzahlungen 2 % deines Jahresbruttoeinkommens überschreiten – oder 1 %, wenn du als chronisch krank anerkannt bist.**

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