Das Übergangsgeld während einer Reha von der Rentenversicherung beträgt in der Regel 68 % des zuletzt bezogenen Netto-Krankengeldes, wenn du vor der Reha Krankengeld erhalten hast. Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen kann der Satz auf 75 % steigen, wenn das Einkommen des Partners berücksichtigt wird. Es ist wichtig, die genauen Beträge und Regelungen bei der zuständigen Rentenversicherung zu erfragen, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen können.