Wie hoch ist das Übergangsgeld während einer Reha von der Rentenversicherung nach Krankengeld?

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Das Übergangsgeld während einer Reha von der Rentenversicherung beträgt in der Regel 68 % des zuletzt bezogenen Netto-Krankengeldes, wenn du vor der Reha Krankengeld erhalten hast. Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen kann der Satz auf 75 % steigen, wenn das Einkommen des Partners berücksichtigt wird. Es ist wichtig, die genauen Beträge und Regelungen bei der zuständigen Rentenversicherung zu erfragen, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen können.

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