Die Deutsche Rentenversicherung darf im Rahmen bestimmter Verfahren, wie z. B. bei Reha-Anträgen, Erwerbsminderungsrenten oder während einer medizinischen Rehabilitation, ärztliche Unte... [mehr]
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann im Rahmen einer medizinischen Reha-Maßnahme bestimmte Nachweise verlangen, wenn du während der Reha einzelne Tage fehlst (z. B. wegen Krankheit). In der Regel wird dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für die Fehltage verlangt, um zu dokumentieren, warum du an diesen Tagen nicht an der Reha teilnehmen konntest. Ob zusätzlich ein ärztlicher Befund verlangt werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich reicht meist die AU-Bescheinigung als Nachweis. In besonderen Fällen (z. B. bei längeren oder wiederholten Fehlzeiten) kann die DRV aber auch einen ärztlichen Befundbericht anfordern, um die Gründe für die Fehlzeiten genauer zu prüfen. Wichtig: Die DRV ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Reha zu überwachen, da sie die Kosten trägt. Fehlzeiten ohne ausreichenden Nachweis können dazu führen, dass das Übergangsgeld gekürzt oder die Maßnahme abgebrochen wird. Fazit: Ja, die DRV darf eine AU für Fehltage verlangen. Einen Befundbericht darf sie im Einzelfall ebenfalls anfordern, wenn dies zur Klärung der Fehlzeiten erforderlich ist. Die Anforderungen müssen aber verhältnismäßig und datenschutzkonform sein. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/med_reha_node.html).
Die Deutsche Rentenversicherung darf im Rahmen bestimmter Verfahren, wie z. B. bei Reha-Anträgen, Erwerbsminderungsrenten oder während einer medizinischen Rehabilitation, ärztliche Unte... [mehr]
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