Ohrengeräusche, auch Tinnitus genannt, können viele Ursachen haben, zum Beispiel Stress, Lärm, Ohrenerkrankungen oder Durchblutungsstörungen. Die Behandlung hängt von der Ursa... [mehr]
Die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen von Behandlungsvereinbarungen unterscheiden sich zwischen gesetzlich Versicherten und Privatpatienten in Deutschland. ### Gesetzlich Versicherte 1. **Gesetzliche Grundlage**: Die Behandlung gesetzlich Versicherter basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Ärzte und andere Leistungserbringer sind an die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. 2. **Behandlungsvertrag**: Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient kommt durch konkludentes Handeln zustande, d.h., wenn der Patient die Praxis betritt und der Arzt die Behandlung aufnimmt. 3. **Leistungsumfang**: Die Leistungen, die gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können, sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Diese Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. 4. **Vergütung**: Die Vergütung erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Abrechnung der erbrachten Leistungen regelt. ### Privatpatienten 1. **Gesetzliche Grundlage**: Die Behandlung von Privatpatienten basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient. 2. **Behandlungsvertrag**: Der Behandlungsvertrag wird explizit zwischen Arzt und Patient geschlossen und kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Oft wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag empfohlen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren. 3. **Leistungsumfang**: Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart und richtet sich nach den Wünschen des Patienten und den Angeboten des Arztes. Privatpatienten haben oft Zugang zu zusätzlichen oder schnelleren Leistungen. 4. **Vergütung**: Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Arzt stellt dem Patienten eine Rechnung, die dieser zunächst selbst bezahlt und dann bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreicht. ### Wichtige Unterschiede - **Abrechnung**: Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung über die Krankenkassen, während Privatpatienten direkt mit dem Arzt abrechnen. - **Leistungsumfang**: Gesetzlich Versicherte sind an den Leistungskatalog der GKV gebunden, während Privatpatienten individuellere und oft umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen können. - **Vergütung**: Die Vergütung erfolgt bei gesetzlich Versicherten nach dem EBM und bei Privatpatienten nach der GOÄ. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und Abrechnungsmodalitäten können auf den Webseiten der [Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)](https://www.kbv.de) und der [Bundesärztekammer (BÄK)](https://www.bundesaerztekammer.de) gefunden werden.
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