Der Pflegegrad der einer Patientin mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) zusteht, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern vom individuellen Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten im Alltag. In Deutschland werden Pflegegrade nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vergeben. Dabei wird geprüft, wie stark die Patientin in folgenden Bereichen eingeschränkt ist: - Mobilität - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Selbstversorgung - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Eine PTBS kann – je nach Schwere und Auswirkungen auf den Alltag – zu einem Pflegegrad führen, muss es aber nicht zwangsläufig. Es sind alle Pflegegrade von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis erhalten Betroffene mit psychischen Erkrankungen wie PTBS häufig Pflegegrad 2 oder 3, wenn sie im Alltag deutlich eingeschränkt sind. Entscheidend ist immer das individuelle Gutachten. Ein Antrag auf Pflegegrad kann bei der Pflegekasse gestellt werden, die dann eine Begutachtung veranlasst. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Pflegekasse der Krankenkassen](https://www.pflegekasse.de/) oder beim [Medizinischen Dienst](https://www.medizinischerdienst.de/).