Ist der Antrag auf Pflegegrad dasselbe wie der Antrag auf Pflegeleistung?

Antwort

Nein, der Antrag auf Pflegegrad und der Antrag auf Pflegeleistungen sind nicht dasselbe, hängen aber eng zusammen. **Antrag auf Pflegegrad:** Hier beantragst du bei der Pflegekasse, dass dein Pflegebedarf offiziell festgestellt wird. Ein Gutachter (z. B. vom MDK bei gesetzlichen Kassen) prüft, wie selbstständig du noch bist und welcher Pflegegrad dir zusteht. **Antrag auf Pflegeleistungen:** Erst wenn ein Pflegegrad bewilligt wurde, hast du Anspruch auf konkrete Pflegeleistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Hilfsmittel). Diese Leistungen musst du dann ggf. separat beantragen oder auswählen, welche du nutzen möchtest. **Fazit:** Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt. Ohne Pflegegrad gibt es keine Pflegeleistungen. Die Pflegeleistungen kannst du erst nach der Einstufung in einen Pflegegrad erhalten. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Pflegekasse der AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/pflegeleistungen/antrag-auf-pflegeleistungen/).

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