Der Pflegegrad bei posttraumatischen Störungen (z. B. nach einem Unfall, Trauma oder einer posttraumatischen Belastungsstörung – PTBS) hängt davon ab, wie stark die Alltagskompetenz und Selbstständigkeit der betroffenen Person eingeschränkt sind. In Deutschland werden Pflegegrade nach dem Grad der Selbstständigkeit vergeben, unabhängig von der Ursache (körperlich oder psychisch). Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5). Entscheidend ist, wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird, z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation oder der Bewältigung von psychischen Problemen. **Ablauf:** 1. Antrag bei der Pflegekasse stellen. 2. Medizinischer Dienst (MD) begutachtet die Situation. 3. Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems vergeben. **Wichtig:** Auch bei psychischen Erkrankungen wie einer posttraumatischen Belastungsstörung kann ein Pflegegrad anerkannt werden, wenn die Einschränkungen erheblich sind. **Weitere Informationen:** - [Pflegegrade und Begutachtung (offiziell)](https://www.pflegekasse.de/pflegegrade/) - [PTBS und Pflegegrad (Deutsche Depressionshilfe)](https://www.deutsche-depressionshilfe.de/) Eine individuelle Einschätzung ist nur nach Begutachtung möglich. Ein ärztliches Gutachten und eine genaue Dokumentation der Einschränkungen sind hilfreich für den Antrag.