In Österreich bezeichnet die „Pflegestufe 2“ (seit 2012 offiziell als „Pflegegeldstufe 2“ bezeichnet) einen bestimmten Grad an Pflegebedarf im Rahmen des Pflegegeldsystems. Das Pflegegeld dient dazu, pflegebedürftigen Personen finanzielle Unterstützung für die notwendige Pflege zu bieten. **Pflegestufe 2 umfasst:- **Pflegebedarf:** Es muss ein durchschnittlicher Pflegebedarf von mehr als 75 Stunden pro Monat bestehen. - **Art der Hilfe:** Die pflegebedürftige Person benötigt regelmäßig Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Mobilität). - **Dauer:** Der Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. **Leistungshöhe (Stand 2024):** - Das monatliche Pflegegeld für Stufe 2 beträgt 327,90 Euro. **Weitere Informationen:** - Die Einstufung erfolgt nach einem Gutachten durch medizinische Sachverständige. - Das Pflegegeld ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person. - Es gibt insgesamt 7 Pflegestufen, wobei Stufe 2 einen noch relativ geringen, aber regelmäßigen Pflegebedarf abbildet. Weitere Details findest du auf der offiziellen Seite des Sozialministeriums: [https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html](https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html)