Warum übernimmt die Krankenkasse die Reha für Rentner und die Rentenversicherung die für Arbeitnehmer?

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Die Krankenkasse übernimmt die Reha für Rentner, weil diese in der Regel bereits im Rentenalter sind und ihre medizinische Versorgung und Rehabilitation im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Die Rentenversicherung hingegen ist für die Rehabilitation von Arbeitnehmern zuständig, da diese während ihrer Erwerbstätigkeit versichert sind und die Rentenversicherung für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verantwortlich ist. Die Trennung der Zuständigkeiten basiert auf den jeweiligen Versicherungssystemen und den spezifischen Zielen der Rehabilitation, die auf die Lebenssituation der Versicherten abgestimmt sind.

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