Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Hylo Comod?

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Hylo Comod ist ein rezeptfreies Arzneimittel zur Befeuchtung der Augen (künstliche Tränen). In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für Hylo Comod nicht, da es sich um ein sogenanntes OTC-Präparat (Over-the-Counter, also rezeptfrei) handelt. Solche Präparate werden normalerweise nur in Ausnahmefällen erstattet, zum Beispiel bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei Kindern unter 12 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn ein Arzt Hylo Comod im Rahmen einer bestimmten Indikation (z. B. bei schweren Augenerkrankungen) ausdrücklich verordnet und dies medizinisch begründet, kann in Einzelfällen eine Kostenübernahme möglich sein. Dies muss aber individuell mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf der [Website des Herstellers](https://www.ursapharm.de/produkte/hylo-comod/) oder bei deiner Krankenkasse.

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