Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass du alshemann nach einem Kaiserschnitt deiner Frau als Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse angestellt wirst. Die Krankenkasse übe... [mehr]
Wenn Arzt und Krankenkasse unterschiedlicher Meinung über das passende Hilfsmittel sind, kannst du wie folgt vorgehen, um die Arztempfehlung durchzusetzen: 1. **Begründung des Arztes einholen:** Bitte deinen Arzt, eine ausführliche medizinische Begründung für das gewünschte Hilfsmittel zu schreiben. Je detaillierter die Notwendigkeit und der Nutzen für deine Situation beschrieben werden, desto besser. 2. **Widerspruch einlegen:** Wenn die Krankenkasse das Hilfsmittel ablehnt oder ein anderes vorschlägt, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Im Widerspruch solltest du dich auf die ärztliche Empfehlung und die individuelle Notwendigkeit beziehen. 3. **Unterstützende Unterlagen beifügen:** Lege dem Widerspruch alle relevanten Unterlagen bei, z. B. das ärztliche Attest, Befunde und ggf. eine Stellungnahme eines Facharztes oder Therapeuten. 4. **Beratungsstellen einschalten:** Du kannst dich an eine unabhängige Patientenberatung wenden, z. B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) [https://www.patientenberatung.de/](https://www.patientenberatung.de/) oder an Sozialverbände wie den VdK [https://www.vdk.de/](https://www.vdk.de/). Diese unterstützen dich beim Widerspruchsverfahren. 5. **MDK-Begutachtung:** Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MD) einschalten. Du hast das Recht, bei der Begutachtung dabei zu sein und weitere ärztliche Stellungnahmen einzureichen. 6. **Sozialgerichtliche Klage:** Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren ist für dich kostenfrei und du benötigst keinen Anwalt, kannst aber Unterstützung durch Sozialverbände oder Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. **Wichtig:** Fristen beachten und alle Schreiben per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung versenden. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber/hilfsmittel.html](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber/hilfsmittel.html) So kannst du deine Chancen erhöhen, das vom Arzt empfohlene Hilfsmittel zu erhalten.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass du alshemann nach einem Kaiserschnitt deiner Frau als Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse angestellt wirst. Die Krankenkasse übe... [mehr]
Der Begriff „Doppelversorgung mit Inko“ bezieht sich in der Regel auf die gleichzeitige Versorgung einer Person mit Inkontinenzprodukten (Inko = Inkontinenz) durch zwei verschiedene Leistu... [mehr]