Kannst du nach einem Kaiserschnitt deiner Frau über die Krankenkasse als Haushaltshilfe für 4-8 Wochen angestellt werden und 128€ netto pro Tag erhalten?

Antwort

Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass du alshemann nach einem Kaiserschnitt deiner Frau als Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse angestellt wirst. Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Mutter wegen des Kaiserschnitts (oder einer anderen schweren Geburt) den nicht führen kann und ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt lebt. **Wichtige Voraussetzungen:** - Deine Frau ist gesetzlich krankenversichert. - Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist. - Es gibt keine andere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt führen kann. - Ein ärztliches Attest bestätigt die Notwendigkeit der Haushaltshilfe. **Zur Bezahlung:** - Die Krankenkasse zahlt in der Regel die Kosten für eine externe Haushaltshilfe. Wenn du als Ehemann die Haushaltshilfe übernimmst, kannst du einen Verdienstausfall geltend machen. - Die Höhe des Erstattungsbetrags richtet sich nach deinem tatsächlichen Verdienstausfall, maximal jedoch bis zu einer von der Krankenkasse festgelegten Obergrenze (diese liegt meist deutlich unter 128 € pro Tag, oft zwischen 64 € und 80 € pro Tag, je nach Kasse und Bundesland). - Die von dir genannte Summe von 128 € netto pro Tag ist in der Praxis eher ungewöhnlich hoch und wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt. Es empfiehlt sich, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, wie hoch der Erstattungsbetrag im konkreten Fall ist. **Fazit:** Du kannst als Ehemann grundsätzlich als Haushaltshilfe anerkannt werden und einen Verdienstausfall geltend machen, aber die Höhe der Erstattung ist begrenzt und liegt meist unter 128 € pro Tag. Eine vorherige Rücksprache mit der Krankenkasse ist unbedingt zu empfehlen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/haushaltshilfe/) oder [TK](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/haushaltshilfe-2008432).

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